Verhaltenskodex
für Gesellschaften
der Doppelmayr-Garaventa-Gruppe
und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Liebe Mitarbeiterin!
Lieber Mitarbeiter!
Wir alle sind mit unseren Unternehmen und unseren Produkten weltweit im Einsatz. Dank Euch und eurem Einsatz konnte unsere Unternehmensgruppe zur weltweiten Nummer 1 aufsteigen. In unserer Unternehmensgruppe gelten klare Werte. Wir haben den Anspruch, uns gegenüber unseren Mitarbeitern und Dritten integer, respektvoll und fair zu verhalten und unsere weltweiten Geschäfte unter Einhaltung der nationalen und internationalen Vorschriften zu führen.
Der vorliegende Verhaltenskodex will Anleitung zur Umsetzung der Werte unserer Unternehmensgruppe sein. Er ist von den Mitarbeitern aller Stufen einzuhalten. Der gute Ruf und die Zukunft unserer international tätigen Unternehmensgruppe hängen von jedem Einzelnen ab.
Mitarbeiter, die andere führen, sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex bei allem, was wir tun, beachtet wird. Sie haben eine Vorbildfunktion und müssen sicherstellen, dass die ihnen unterstellten Mitarbeiter die Anforderungen des Verhaltenskodexes verstehen. Zudem müssen sie die Einhaltung des Verhaltenskodexes überwachen.
Wolfurt, im Oktober 2011
Michael Doppelmayr Hanno Ulmer
DOPPELMAYR HOLDING AG
VORSTAND
Inhaltsverzeichnis
I. Gegenstand und Geltungsbereich
II. Beachtung des geltenden Rechts
III. Mitarbeiter
IV. Offener und fairer Wettbewerb
V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen
VI. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten
VII. Interessenkonflikte
VIII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
IX. Schutz von Vermögenswerten
X. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
XI. Geldwäsche und Korruption
XII. Geschäftsbücher
XIII. Umsetzung
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Der vorliegende Verhaltenskodex ist eine Richtlinie, welche für alle geschäftlichen Aktivitäten der Doppelmayr-Garaventa-Gruppe gilt und klare Standards betreffend Integrität und korrekter Geschäftsgebaren setzt. Er ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachstehend „Mitarbeiter") der Doppelmayr-Garaventa-Gruppe verbindlich.
Mitarbeiter sind angehalten, ihr Urteilsvermögen verantwortungsbewusst und umsichtig einzusetzen und sich von Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit leiten zu lassen. Kein Mitarbeiter darf seine Position verwenden, um persönlichen Nutzen daraus zu ziehen, noch ein Verhalten fördern oder dulden, das nicht im Einklang mit diesem Verhaltenskodex steht.
Auch Berater, Vertreter, Händler, Zulieferer oder sonstige Personen, die für die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe tätig sind, sollen sich nach diesem Verhaltenskodex richten.
II. Beachtung des geltenden Rechts
Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt.
III. Mitarbeiter
Die Zusammenarbeit soll durch Anstand, gegenseitigen Respekt, Fairness und Vertrauen gekennzeichnet sein. Es soll stets eine offene Kommunikation gepflegt werden.
Jeder Mitarbeiter wird mit Respekt behandelt. Auf die Privatsphäre jedes Mitarbeiters ist in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. Die Auswahl und die Beförderung von Mitarbeitern soll aufgrund ihrer Qualifikation für die vorgesehene Tätigkeit erfolgen, unabhängig von Rasse, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, gesundheitlicher Situation.
Der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist höchste Beachtung zu schenken.
IV. Offener und fairer Wettbewerb
Die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe ist einem fairen und offenen Wettbewerb auf den Märkten der Welt verpflichtet. Wettbewerbswidrige Preisabsprachen mit Wettbewerbern über Preise, Produktionsleistungen, Vertrieb, Ausschreibungen, Wiederverkaufspreise oder Marktaufteilungen ebenso wie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind nicht zulässig.
V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen
Die Mitarbeiter dürfen zur Pflege der ordentlichen Geschäftsbeziehungen Geschenke gewähren oder annehmen, wenn es sich um geringfügige, sozial übliche Geschenke handelt.
Im geschäftlichen Verkehr oder im Umgang mit Behörden darf kein Mitarbeiter Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern, Behördenmitgliedern oder politischen Parteien, weder direkt noch indirekt Vorteile verschaffen, wenn dessen Art und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.
Desgleichen darf ein Mitarbeiter von Geschäftspartnern auch keine solchen Vorteile fordern oder in Empfang nehmen.
VI. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten
Bei der Auswahl von Kunden und Lieferanten werden objektive und transparente Bewertungskriterien angewendet.
Die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe verhält sich im Umgang mit ihren Lieferanten und Kunden korrekt und integer.
VII. Interessenkonflikte
Die Mitarbeiter müssen im besten Interesse der Doppelmayr- Garaventa-Gruppe und nicht auf der Basis persönlicher Interessen handeln. Dementsprechend sind Situationen zu vermeiden, in denen persönliche Interessen mit den Interessen der Doppelmayr- Garaventa-Gruppe kollidieren. Tritt ein solcher Interessenkonflikt auf, hat der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten zu informieren.
Insbesondere ist es den Mitarbeitern untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder mit diesen eigene Geschäftsbeziehungen einzugehen. Hiervon ausgenommen sind Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen.
VIII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, geschäftliche Informationen über die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe oder Geschäftspartner, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind, vertraulich zu behandeln, Vorkehrungen gegen ein unbeabsichtigtes Bekanntwerden zu treffen und die Informationen nur insoweit zu nutzen, wie es im Geschäftsinteresse notwendig ist.
Die Mitarbeiter respektieren die Geschäftsgeheimnisse von Wettbewerbern.
Die Informationsbeschaffung über Wettbewerber erfolgt fair und legal.
Beim elektronischen Informationsaustausch sind wirksame Maßnahmen zu treffen für die Sicherheit von Daten und die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes. Die Beziehungen der Doppelmayr-Garaventa-Gruppe zu den Massenmedien sind ausschließlich den hierzu zuständigen Mitarbeitern vorbehalten.
IX. Schutz von Vermögenswerten
Die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe stellt den Mitarbeitern die für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung notwendigen Sachanlagen wie z.B. Gebäude, Einrichtungen, Geräte und andere Vermögenswerte, wie z.B. Vorräte, Liquidität, Schutzrechte, Know-how zur Verfügung. Die Mitarbeiter haben diese Sachanlagen und andere Vermögenswerte mit Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl oder Schaden zu bewahren.
Die Sachanlagen und anderen Vermögenswerte der Doppelmayr- Garaventa-Gruppe dürfen grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke benutzt werden. Eine private Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
X. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe verpflichtet sich bei allen ihrer Geschäftsaktivitäten zur Verhütung von Schäden an Personen, Umwelt und Sachwerten.
Sie setzt sich für einen verantwortungsbewussten und schonenden Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen ein. Dies gilt ganz besonders für die Entwicklung und den Einsatz von neuen Produkten und Fertigungstechnologien.
XI. Geldwäsche und Korruption
Die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe unterhält nur Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Beratern und Geschäftspartnern, welche über einen guten Ruf verfügen.
Die Doppelmayr-Garaventa-Gruppe befolgt die nationalen und internationalen
Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Korruption.
Die Mitarbeiter haben die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
XII. Geschäftsbücher
Die Geschäftsvorgänge und Transaktionen der Doppelmayr- Garaventa-Gruppe müssen korrekt in den Geschäftsbüchern verbucht werden. Bei der Verbuchung sind die Gesetze und die für die jeweiligen Länder geltenden Rechnungslegungsstandards zu beachten. Die Buchungen müssen vollständig und mit einem angemessenen Detaillierungsgrad erfolgen sowie in Einklang mit dem internen Kontrollsystem durchgeführt werden.
Alle Finanztransaktionen müssen in den entsprechenden Büchern ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die Bücher und Dokumentation müssen für die Revisionsstelle zu Prüfungszwecken zugänglich sein.
XIII. Umsetzung
Die Geschäftsführungen der Gesellschaften der Doppelmayr- Garaventa-Gruppe haben dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter von diesem Verhaltenskodex Kenntnis nehmen und diesen beachten.
Wenn ein Mitarbeiter Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex feststellt, muss er den Verstoß der jeweiligen Geschäftsführung oder dem Vorstand der Doppelmayr Holding AG mitteilen. Die Vertraulichkeit dieser Meldungen wird gewährleistet. Meldungen, die gutgläubig erfolgen, dürfen keine nachteiligen Auswirkungen mit sich ziehen.
Die Verletzung dieses Verhaltenskodexes durch einen Mitarbeiter kann arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere rechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Doppelmayr Holding AG
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T +43 5574 604
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10 / 2011


